Begierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen -Weimar-Eisenach. Nummer 20. Weimar. 7. Juli 1892. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die neue Postordnung für das Deutsche Reich betr., Seite 121. — Inhalts- Verzeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 174. Ministerial-Bekanntmachung. [76) Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende neue Post- ordnung für das Deutsche Reich vom 11. Juni 1892, welche am 1. Juli 1892 an Stelle der bis dahin gültigen Postordnung vom 8. März 1879 — Re- gierungs-Blatt Seite 173 — in Kraft tritt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 17. Juni 1892. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. Für den Departements-Chef: Stier. Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 wird nach- stehende Postordnung erlassen. Abschnitt I. Postsendungen. 81. Allgemeine Beschaffenheit der Postsendungen. 1 Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend verpackt, verschlossen und mit Aufschrift versehen sein. 1892 22