Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Inhalt: Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Iustizdienste betreffend, Seite 181. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Deutschland“ in Berlin betr., S. 195. — Ministerial-Bekanntmachung, die Ertheilung der Rechte einer milden Stiftung an die Sterbe-= und Unterstützungskasse der Handarbeiter in Allstedt betr., Seite 195. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 195. (811 Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste betreffend; vom 10. August 1892. Wir Carl Alerxander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 20. 20c. verordnen, was folgt: Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz- dienste (§ 1 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetze vom 20. März 1879) erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden neuen Regu- lativs, welches auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen bei dem ge- meinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichte in Jena betheiligten Regie- rungen der Thüringischen Staaten festgestellt worden ist, unter folgenden näheren Bestimmungen: I. Die in dem Regulativ der Landesjustizuverwaltung zugewiesenen Be- fugnisse werden durch Unser Staats-Ministerium ausgeübt. 1892 30