211 Regierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen -Weimar-Eisenach. Nummer 27. * Weimar. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Anwendung vereinfachter Bescheinigungen über standesamtlich registrirte Geburtsfälle in Ersatzangelegenheiten betr., Seite 211. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck betr., Seite 213. — Ministerial- Bekanntmachung, betr. die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten, die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, die Normen für den Bau und die Ausristung der Haupteisenbahnen Deutschlands, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands, Seite 213. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. 1. einen Nachtrag zu dem Vertrage über den Ban und Betrieb der Feldabahn vom 16. März 1878 nebst dem Regulativ für den Ernenerungsfonds der Feldabahn, sowie 2. den Vertrag vom 6. August 1887 über den Eintritt der Lokalbahnaktiengesellschaft zu München in den vorgedachten Betriebsvertrag, Seite 214. — Inhaltsver- zeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 220. 5. November 1892. Ministerial-Bekanntmachungen. (96! I. Zur Erleichterung des Geschäftsgangs und Verminderung des Schreib- werks bei den Standesämtern werden dieselben hierdurch ermächtigt, statt der Geburtsregisterauszüge, welche in Ersatzangelegenheiten, z. B. für die Anmeldung zur Stammrolle, den freiwilligen Eintritt in das Heer, in das Kadettenkorps, in eine Unteroffiziersschule oder für dergleichen militärische Zwecke auf Antrag der Betheiligten gebührenfrei auszustellen sind, vereinfachte Bescheinigungen über standesamtlich registrirte Geburtsfälle unter Anwendung des nachstehend abge- druckten Musters auszufertigen. Weimar, den 19. Oktober 1892. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Justiz. v. Groß. 1892 36