Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 4. Weimar. 13. März 1896. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Ertheilung des Befähigungsnachweises zur chemisch-technischen Unter- suchung von Nahrungsmitteln 2c. an den Assistenten an dem agrikulturchemischen Laboratorium der Uni- versität Jena, Otto Lemmermann daselbst, Seite 19. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die „Medizinal- weine“, Seite 19. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 20. · Ministerial-Bekanntmachungen. ([23) I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Assistenten an dem agrikulturchemischen Laboratorium der Universität Jena, Otto Lemmermann daselbst, die Befähigung zur chemisch -technischen Unter- suchung und Beurtheilung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs- gegenständen im Sinne eines Bundesrathsbeschlusses vom 22. Februar 1894, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker, auf das befürwortende Gutachten der Haupt-Prüfungs-Kommission für Nahrungsmittel-Chemiker in Berlin nachträglich zugesprochen worden ist. Weimar, den 13. Februar 1896. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. v. Groß. [/24/ II. Unter dem Namen „Medizinalwein“ und ähnlichen Bezeichnungen werden in neuerer Zeit vielfach Erzeugnisse in den Handel gebracht, welche sich als Nachahmungen oder Verfälschungen im Sinne des Nahrungsmittel- 1896 5