1 "l ierungs-Blatt Großherzogthun Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 1. Weimar. 16. Januar 1897. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die portopflichtigen Sendungen der Gemeindebehörden, Seite 1. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ausstellung des wissenschaftlichen Befähigungszengnisses für den einjährig- freiwilligen Militärdienst durch die Großherzoglichen Schullehrer-Seminare zu Weimar und Eisenach, Seite 1. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des Diphtherieserums mit der Kontrolnummer 266, Seite 2. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, Seite 2. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Zulassung der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Fortuna“ in Berlin zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum, Seite 3. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 3. 4. Ministerial-Bekanntmachungen. (1) I. Unter Bezugnahme auf § 1 des Gesetzes vom 16. März 1896, be- treffend die portopflichtigen Sendungen der Gemeindebehörden (Regierungs-Blatt Seite 28), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die voraus- gesetzte Gegenseitigkeit in den sämmtlichen Bundesstaaten des Deutschen Reiches verbürgt ist und das erwähnte Gesetz nunmehr in seinem vollen Umfange in Kraft tritt. Weimar, den 5. Jannar 1897. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. v. Groß. [2) II. Nachdem das deutsche Reichskanzleramt den Großherzoglichen Schul- lehrer-Seminaren zu Weimar und Eisenach auf Grund eines Gutachtens der Reichs-Schul-Kommission vom 31. Oktober d. J. die Berechtigung verliehen 1897 1