Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 6. Weimar. 26. März 1897. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Anordunng der Landestrauer betreffend, Seite 21. Ministerial-Bekanntmachung, die Anordnung der Landestrauer betreffend. (31! Im Hinblick auf das tief schmerzliche Hinscheiden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach, Königlichen Prinzessin der Niederlande, wird von heute ab bis auf weiteres Folgendes angeordnet: Unbeschadet des für die Traner am Großherzoglichen Hofe von Seiten des Großherzoglichen Hofmarschallamts zu erlassenden Trauerreglements und unbeschadet dessen, was Großherzogliche Staatsdiener und Groß- herzogliche Unterthanen überhaupt aus eigenem freien Antrieb thun mögen, hat jeder Großherzogliche Staatsdiener einen schwarzen Flor um den linken Oberarm und um den Hut zu tragen. Die Departements des Großherzoglichen Staats-Ministeriums, die kolle- gialisch= organisirten Staatsbehörden und die Bezirksdirektoren haben zu allen ihren Ausfertigungen, die Landes-Universität Jena, das Oberlandes- 1897 6