Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 12. Weimar. 21. Mai 1897. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abänderung des Gesellschafts-Statuts der Norddeutschen Grund-Credit- Bank, Seite 61. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Abhaltung von Schulfeiern an patriotischen Festtagen, wenn dieselben auf einen Sonntag fallen, am vorhergehenden Sonnabend, Seite 63. — Ministerial-Bekannt- machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Allgemeinen Renten-, Kapital- und Lebensversicherungs- anstalt „Teutonia“ in Leipzig, Seite 63. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 64. Ministerial-Bekanntmachungen. (56. I. Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Februar 1895 (Regierungs-Blatt von 1895 Seite 29) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch den Höchsten Orts genehmigten Beschluß der Generalversammlung der Norddeutschen Grund-Credit-Bank vom 10. März d. J. Absatz 3 des Artikels 12 des Gesellschafts-Statuts gestrichen und dem letzteren der aus der Anlage zu ersehende Artikel 12a eingefügt worden ist. Weimar, den 11. Mai 1897. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. v. Groß. Aulage. 1897 15