69 Regierungs-Zlatt Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 14. Weimar. 17. Juni 1897. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den achtund- zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums und Ertheilung darauf bezüglicher Anordnungen, Seite 69. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Aufhebung der als Hebestelle des Rechnungsamtes Jena in Bürgel bestehenden Forstkasse, Seite 71. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptag entur der Internationalen Unfall-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Wien, Seite 71. — Ministerial-Bekannt- machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck, Seite 71. — Inhalts-Verzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 72. — Berichtigung. In Nr. 11 des Regierungs-Blattes vom 13. Mai d. J. muß es in dem Nachtrag vom 28. April d. J. zum Statut über die Gründung einer allgemeinen Waisenversorgungsanstalt vom 14. No- vember 1843 statt „Zweiter“ heißen „Vierter Nachtrag“, Seite 72. Ministerial-Bekanntmachungen. l(67] I. Hoöchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den achtundzwanzigsten — ordentlichen Land- tag des Großherzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896 im Laufe des Monats September dieses Jahres vorgenommen werden. Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all- gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staats-Ministerium bringt diese höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die zur Vorbereitung der Abgeordneten-Wahlen erforderlichen näheren An- ordnungen mit Einschluß der Wahlmänner-Wahlen von den Großherzoglichen Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu- gehenden Anweisung werden getroffen werden. 1897 17