Regierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 27. Weimar. 14. Dezember 1897. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abänderung des Statuts der Sparkasse zu Weimar, Seite 253. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Beilegung des Dienstprädikats „Gendarmerie-Oberwachtmeister“ für die Großherzoglichen Gendarmerie-Wachtmeister, Seite 254. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des Diphtherieserums mit den Kontrolnummern 259, 273 und 275, Seite 254. — Ministerial-Bekannt- machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der gebens Versicherungs-Geselllchaft „Dordrecht“ in Dordrecht, Seite 255. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 255. 256. Ministerial-Bekanntmachungen. [122] I. Höchsten Orts sind folgende Aenderungen des Statuts der Spar- kasse zu Weimar genehmigt worden: 1. Die Worte in § 29 der Statuten „die Monatsabschlüsse und“ fallen weg, und 2. die Bestimmungen in den Statuten bezüglich Nachträgen dazu hin- sichtlich des Protektorates werden in folgender Weise abgeändert be- züglich ergänzt: „Dasjenige, was in den §8§ 16, 20 und 29 der Erneuerten Statuten der Sparkasse zu Weimar vom 10. Juli 1849, ver- bunden mit dem zweiten Nachtrage dazu laut Ministerial-Bekannt- machung vom 6. Juni 1860, ferner aber in dem Zusatze zu § 14 der Erneuerten Statuten derselben Sparkasse laut Ministerial- Bekanntmachung vom 15. Juli 1858 und dem Beschluß des Spar- 1897 44