Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 26. Weimar. 23. August 1898. Inhalt: Hoöchster Erlaß, betreffend die Eröffnung der siebenten ordentlichen Landessynode, vom 16. August 1898, Seite 235. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Wahl des Bülrgermeisters Heyme in Dorfsulza zum Ersatzmann für den weltlichen Abgeordneten im IV. Wahlbezirk zur siebenten ordentlichen Landessynode, Seite 236. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. den Nachtrag vom 25. Januar 1898 zu den Statuten der Sparkasse zu Oldisleben, Seite 236. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der „Rhenania“, Versicherungs-Aktien= Gesellschaft in Köln aRh., Seite 237. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung des gewerblichen Sachverständigen-Vereins, Seite 237. — Inhalts- Verzeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 237. 1901 Höchster Erlaß, betreffend die Eröffnung der siebenten ordentlichen Landessynode, vom 16. August 1898. Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 2c. 2c. haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die siebente ordentliche Landessynode der evangelischen Kirche des Großherzogthums am 4. September d. Is., als dem 13. Sonntage nach Trinitatis, nach vorausgegangenem Gottesdienste in Unserer Haupt= und Stadtkirche zu Weimar, Mittags um 12 Uhr, in dem zu den Versammlungen der Landessynode bestimmten Sitzungssaale des Großherzog- lichen Fürstenhauses daselbst eröffnen zu lassen. 1898 39