245 2 4 ierungs-Blatt Großterzoathun Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 29. Weimar. 21. September 1898. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Nenwahlen der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse, Seite 245.— Ministerial-Bekanntmachung, betr. Nachweisungen der zur Vertretung des Militärfiskus berusenen Behörden und Personen, Seite 246. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. den Staatsvertrag mit der Königlich Baye- rischen Regierung über den Bau und Betrieb einer Lokalbahn von Mellrichstadt über Ostheim nach Fladungen, Seite 246. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 250. Ministerial-Bekanntmachungen. (101] 1. Die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse werden hiermit nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896, die Zusammen- setzung der Bezirks-Ausschüsse und die Wahl der Mitglieder derselben betreffend, angeordnet. Die Leitung sämmtlicher Wahlen erfolgt durch die Großherzoglichen Bezirks- direktoren. Für die Wahlberechtigung sind die für die zuletzt stattgehabte Landtags- wahl vorgenommenen Feststellungen maßgebend. Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse beginnt mit dem 1. Jannar 1899. Weimar, am 8. September 1898. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Jnnern. v. Groß. 1898 42