Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. —.tn-“ Nummer 38. Weimar. 29. Dezember 1898. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien auszuhängenden Tafeln, Seite 297. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des Diphtherieserums mit den Kontrolenummern 317, 319 und 321, Seite 303. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zulassung der Patriotischen Assekuranz-Kompagnie in Hamburg zum Geschäftsbetrieb im Groß- herzogthum, Seite 303. —., Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Union— Assekuranz-Societät in Berlin, Seite 303. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs- Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 304. Ministerial-Bekanntmachungen. [134] I. Die bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien auszuhängenden Tafeln haben vom 1. Januar 1899 an die aus Anlage A ersichtliche Fassung zu erhalten. In solchen Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegelsteine auf die Zeit von Mitte März bis Mitte November beschränkt ist, und in denen des- halb bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern Abwei- chungen von den Vorschriften der Gewerbeordnung nach der Ziffer II der Be- kanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Oktober 1898 — Seite 1061 des Reichsgesetzblatts — zulässig sind, haben die Tafeln die aus Anlage B ersicht- liche Fassung zu erhalten. Weimar, den 9. Dezember 1898. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. v. Groß. 1898 51