Regierung-latt Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 29. Weimar. 3. August 1900. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den neun und zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums, Seite 417. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums, Seite 418. — Inhalts- Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 420. Ministerial--Bekanntmachungen. [98] I. Höchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den neun und zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896 im Laufe des Monats Oktober dieses Jahres vorgenommen werden. Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all- gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staats-Ministerium bringt diese Höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren An- ordnungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu- gehenden Anweisung werden getroffen werden. Schon jetzt sehen wir uns zu folgenden allgemeinen Anordnungen ver- anlaßt: 1. Die Großherzoglichen Rechnungsämter und Steuerlokal- kommissionen haben für ihre Bezirke nach Maßgabe der ihnen durch 1900 65