223 Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 34. Weimar. 15. Oktober 1901. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bezeichnung des Großherzoglich Sächsischen Amtsgerichts in Weimar als zuständiges Gericht für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung eines verschollenen An- gehörigen des Großherzogthums in Ermangelung eines letzten inländischen Wohnsitzes, Seite 223. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ernennung eines Mitgliedes der Landessynode, Seite 224. — Ministerial- Bekanntmachung, betr. Ertheilung des Exequatur Namens des Reichs an den Vice= und Deputy-Generalkonsul bei dem Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Coburg, Herrn Ernst Gumpert, Seite 224. — Ministerial- Bekanntmachung, betr. Ersatzwahl eines Landtags-Abgeordneten, Seite 224. — Ministerial= Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der „New--Vork."“ Lebens--Versicherungs--Gesellschaft in New-Vork, Seite 225. — Inhalts--Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 225. Ministerial--Bekanntmachungen. (112) I. Auf Grund des § 961 der Civilprozeßordnung in der Fassung vom 20. Mai 1898 wird Folgendes bestimmt: Für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung eines verschollenen Angehörigen des Großherzogthums Sachsen wird in Er- mangelung eines letzten inländischen Wohnsitzes als zuständiges Ge- richt das Großherzoglich Sächsische Amtsgericht in Weimar bestimmt. Weimar, am 28. September 1901. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Justiz. Rothe. 1901 47