25 Regier un gsblatt für das Grohherzoglum Sachsen. Nummer . Weimar 25. März 1904. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestellung des Großherzoglich Sächsischen Rechnungsamts in Weida als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der kirchlichen Umlagen in der evangelischen Kirchgemeinde dort- selbst, Seite 25. — Ministerialbekanntmachung, betr. Bildung eines südlichen und eines nördlichen Friedens- richterbezirks in Jena, Seite 25. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Schweizerischen Nationalversicherungs= Gesellschaft zu Basel, Seite 26. — Ministerialbekanntmachung, betr. Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900, Seite 27. Ministerialbekanntmachungen. [21) I. Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 1899 über die Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege ist von uns im Einbenehmen mit dem Ministerialdepartement der Finanzen das Großherzoglich Sächsische Rechnungsamt in Weida als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der kirchlichen Umlagen in der evangelischen Kirchgemeinde dortselbst bestellt worden. Weimar, den 4. März 1904. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. Departement des Kultus. Rothe. (22) II. Unter Bezugnahme auf die Ministerialbekanntmachung vom 27. April 1875 (Seite 309 des Regierungsblatts) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß vom 1. Juli 1904 ab die bisher einen Friedensrichterbezirk bildende Stadt 1904 7