95 Regierungsblatt für das Großherzogtum Bachsen. Nummer 29. 6 Weimar. 1. Oktober 1904. # — ——- Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Erteilung des Expropriationsrechts und die Bestellung eines Expro- priationskommissars für die Teilstrecken Weimarische Landesgrenze bei Philippsthal—Wenigentaft und Wenigen- taft.-Geisa, Seite)1 95. — Ministerialbekanntmachungen, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 196.— Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Badischen Feuerversicherungbank in Karls- ruhe i. B., Seite 196. Ministerialbekanntmachungen. 98) I. Unter Bezugnahme auf den Staatsvertrag zwischen Sachsen-Weimar, Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg wegen Herstellung ver- chiedener Eisenbahnen und wegen Erwerbs der Feldabahn durch Preußen vom 23. April 1901 (Regierungsblatt von 1903 Seite 17) wird hierdurch zur ffentlichen Kenntnis gebracht, 1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog zum Bau der Eisenbahn von Gerstungen nach Hünfeld für die Teilstrecken Weimarische Landes- grenze bei Philippsthal— Wenigentaft und Wenigentaft. Geisa das Expropriationsrecht nach Maßgabe des Gesetzes vom 17 April 1889 zu verleihen und den Großherzoglichen Oberamtsrichter Gräf in Geisa zum Expropriationskommissar zu ernennen gnädigst geruht haben, 2. daß nach den genehmigten Bauplänen die gedachten Strecken die Flur- bezirke Laran, Unterbreizbach, Räsa, Pferdsdorf, Wenigentaft, Buttlar, Borsch und Geisa durchziehen werden. Weimar, den 24. September 1904. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Innern. v. Wurmb. 1904 35