Regierungsblatt für das Grohherzogtum Sachfsen. Nummer 2. Weimar. 19. Januar 1905. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der „Aline und Gustav Evers-Stiftung“ des Buchdruckerei- besitzers Gustav Evers und seiner Ehefrau Aline Evers in Apolda, Seite 3. — Ministerialbekanntmachung, betr. den Vorsitzenden der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung in Weimar und Eisenach, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. den Betrag der für die Naturalverpflegung marschierender usw. Truppen zu gewährenden Verglltung für das Jahr 1905, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in den Mitgliedern der Handwerkskammer, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der „Victorin“, Feuerversicherungs-Aktien= Gesellschaft in Berlin, Seite 5. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 5 und 6. Ministerialbekanntmachungen. /2! I. Der Buchdruckereibesitzer Kommerzienrat Gustav Evers und seine Ehefrau Aline Evers in Apolda haben unter dem Namen „Aline und Gustav Evers-Stiftung“ zur Gewährung von Freibetten im städtischen Krankenhause an bedürftige Einwohner der Stadt Apolda eine mit fünfzehntausend Mark und zu Zwecken der Wirkerlehrlingsschule in Apolda eine mit fünftausend Mark ausgestattete Stiftung errichtet. Die beiden Stiftungen sind gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 5. April 1899 von uns genehmigt worden. Weimar, den 11. Januar 1905. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Innern. v. Wurmb. 1905 Q « E E « -«·--« .«i-«.'