187 Regierungsblatt für das Grohherzogtum Sachsen. Nummer 19. Weimar. 23. Juni 1905. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Bearbeitung der Angelegenheiten der Strafanstalten im Ministerial- departement der Justiz, Seite 187. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung zweier Mitglieder und eines stellvertretenden Mitgliedes der gemeinschaftlichen Sachverständigenkammer für Werke der Ton- kunst in Weimar, Seite 188. — Ministerialbekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung der Großherzoglichen und Herzoglichen Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, Seite 188. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Neufeststellung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter im I., IV. und V. Verwaltungsbezirk, Seite 189. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des Ersten Staatsanwalts a. D. Geheimen Justizrat Siefert zum weiteren besonderen Beauftragten gemäß § 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 1901 über die Auflösung der Generalkommission, Seite 190. — Ministerial- bekanntmachung, betr. die Genehmigung der Gustav Kühnschen Stiftung für Arme und Sieche in der Stadt Weimar, Seite 190. Ministerialbekanntmachungen. [67] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund des § 57 Absatz 3 des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 zu bestimmen geruht, daß vom 1. Juli 1905 ab die nach § 20 Ziffer 6 dieses Gesetzes seither im Ministerialdepartement des Innern behandelten An- gelegenheiten der Strafanstalten im Ministerialdepartement der Justiz bearbeitet werden sollen. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Weimar, den 8. Juni 1905. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. Rothe. 1905 32