13 Regierungsblatt für das Grokherzogtum Sachsen. —— Nummer 4. Weimar. 25. März 1907. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Ubertragung der regelmäßigen Prüfungen rc. der Hebammen des Arztbezirks Jena durch den Großherzogl. Direktor der Frauenklinik und Hebammenschule in Jena, Seite 13. — Bekanntmachung, belr. Erteilung des Exequatur an den Vize= und Deputy-Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika Herrn Matthew C. Dillingham in Coburg, Seite 14. — Bekanntmachung, betr. Einziehung von Diphterie-Serum, Seite 14. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 14 bis 15. Ministerialbekanntmachungen. 14| I. Die durch unsere Verordnungen vom 23. Februar 1863 (Regierungsblatt Seite 37) und vom 24. Januar 1866 (Regierungsblatt Seite 24) den Groß- herzoglichen Bezirksärzten auferlegten regelmäßigen Prüfungen der Hebammen, sowie die alle 2 Jahre zu erstattenden Generalberichte über die Hebammen werden für den Arztbezirk Jena bis auf weiteres dem jeweiligen Großherzoglichen Direktor der Frauenklinik und Hebammenschule zu Zena im Interesse der Wahrung des Zusammenhangs zwischen den Hebammen und der Hebammenschule übertragen. Die gesetzliche Stellung des Bezirksarztes zu Jena gegenüber den Hebammen seines Bezirks bleibt im übrigen unberührt. Weimar, den 15. März 1907. Großherzoglich Sächs. Staatsministerium, Departement des Innern. v. Wurmb. 1907 4