25 Regierungsblatt für das Grohherzogtum Sachsen. Nummer 6. Weimar. 14. März 1908. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz vom 3. Juni 1906, Seite 25. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ausführung der Unfallversicherungsgesetze, Seite 26.— Ministerialbekanntmachung, betr. die Wahrnehmung der Obliegenheiten der Amtsanwaltschaft durch die Großherzoglichen Forstrevieroerwalter und bez. deren Stellvertreter bei Zuwiderhandlungen gegen gesetz- liche Vors riften lun einem fiskalischen Forstreviere, Seite 26. — Ministerialbekanntmachung, betr. Er- teilung des Exeguatur an den Vize- und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Weimar Herrn Gustav Lauter, Seite 27. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, Seite 27. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 28. Ministerialbekanntmachungen. [/21]) I. In Abänderung der Bestimmung unter Ziffer 6 der Ministerialbekannt- machung vom 6. Juli 1906, Seite 268 des Regierungsblattes, wird zu öffent- licher Kenntnis gebracht, daß die bisher vom Großherzoglichen Staatsministerium, Departement der Finanzen, wahrgenommenen Geschäfte der Direktivbehörde für die Verwaltung der Reichsstempelabgaben mit dem 1. April d. J. hinsichtlich der zum Thüringischen Zoll= und Steuervereine gehörigen Gebietsteile des Großherzogtumes auf den Generaldirektor dieses Vereines in Erfurt und hinsichtlich der übrigen Gebietsteile, nämlich der Bezirke des Amts- gerichtes Allstedt und des Amtsgerichtes Ostheim ohne die Ortschaften Birx, Frankenheim und Melpers, auf den Großherzoglich Sächsischen Generalzoll-. direktor zu Erfurt übergehen. 1908 6