Regierungsblatk für das Großherzogkum Sachsen. Nummer 35. Weimar. 30. Dezember 1908. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der Großberzoglichen Landarmenkommission, Seite 409. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Arzneitaxe, Seite 409. — Ministerialbekannt- machung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein „Bürgeler Töpfervereinigung“ in Bürgel, Seite 410. — Ministerialbekanntmachung, betr. Anderung der Postordmung vom 20. März 1900, Seite 410. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 411. Ministerialbekanntmachungen. [I1231| I. In Gemäßheit des § 2 des Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1872 zum Unterstützungswohnsitz geben wir bekannt, daß die Großherzogliche Landarmen- kommission aus den vortragenden Räten des unterzeichneten Ministerialdepartements Regierungsrat Dr. Hausmann als Vorsitzenden und Regierungsrat von Nostitz- Wallwitz als dessen Stellvertreter besteht. Weimar, den 14. Dezember 1908. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Innern. Paulssen. I124] II. Die Bekanntmachung vom 21. Dezember 1907 — Seite 187 des Regierungsblattes von 1907 — die Arzneitaxe betreffend, tritt mit dem 1. Januar 1909 außer Kraft. 1908 66