179 Regierungsblatt Großherwgtum Sachsen. Nummer 25. Weimar. 30. Juni 1910. Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den türkischen Konsul in beipoig Edwin Kalischer, Selte 179. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einreihung der normalspurigen Eisenbahn Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen, Seite 179. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetz- blatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 180. Ministerialbekanntmachungen. [64] I. Dem zun türkischen Konsul in Leipzig ernannten Herrn Edwin Kalischer ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Weimar, den 11. Juni 1910. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Außern. Paulssen. [65] lI. Mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts wird die Einreihung der normalspurigen Eisenbahn Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen und die Anwendung der auf die Nebenbahnen bezüglichen Bestimmungen der Eisenbahn- Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (Reichs-Gesetzblatt 1904 S. 387) auf diese Eisenbahn hiermit genehmigt. Weimar, den 15. Juni 1910. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Innern. Paulssen. 1910 33