333 Regierungsblatt für das Grobßherzogtum Sachsen. Nummer 43. 1 Weimar. 23. November 1910. Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Volkszählung am 1. Dezember 1910, Seite 383. — Ministerial- bekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten, Seite 339. — Ministerialbekannt- machung, betr. Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters Justizrat Metzner in Weimar zum Enteignungskommissar für den Umbau des Bahnhofs Weimar, Seite 339. — Mt betr. ennung des Großherzoglichen Amtsrichters Rausch in Großrudestedt zum Enteignungskommissar für die Enteignung eines Teiles des Grundstücks Nr. 330 kat. von Markvippach, Seite 340. — haltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 340. Nn- Ministerialbekanntmachungen. [122] I1. Nach Beschluß des Bundesrats ist im Jahre 1910 in allen deutschen Staaten eine Volkszählung nach dem Stande vom 1. Dezember vorzu- nehmen, zu deren Ausführung im Großherzogtume hierdurch folgendes verordnet wird: #1. Durch die Volkszählung ist die ortsanwesende Bevölkerung, das ist die Ge- samtzahl der innerhalb der Grenzen der einzelnen Staaten in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember ständig oder vorübergehend anwesenden Per- sonen, festzustellen. Dabei gilt als entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in dieser Nacht Geborenen und Gestorbenen die vor Mitternacht Ge- borenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mitzuzählen sind. Mit der Volks- zählung wird die Feststellung der bewohnten und unbewohnten Wohngebäude und der anderen zur Zeit der Zählung zu Wohnzwecken benutzten festen oder beweg- lichen Baulichkeiten verbunden. « Etwa nötig werdende Nachzählungen haben sich auf den Stand vom 1. De- zember zu beziehen. 1910 60