203 Regierungsblatt für das Grohherzogtum Sachsen. Nummer 13. Weimar. 31. Mai 1911. —3—-—— , Inhalt: Ministerialverordnung vom 9. Mai 1911, betr. die Gebühren für behördliche Maßnahmen bei dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen, Seite 203. — Ministerialbekanntmachung, betr. Zusammensetzung der Prüfungskommission für das Lehramt an höheren Schulen, in Jena, Seite 205. — Mlunisterial- bekanntmachung, betr. die Vereinbarung mit dem Senate von Lübeck wegen gegenseitiger Beistands- leistung bei der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege, Seite 206. Ministerialbekanntmachung, betr. Aufhebung der Bezirkskatasterführung in Großrudestedt und Zuweisung der Geschäfte an das Vermessungsamt Weimar, Seite 206. — Ministerialbekanntmachung, betr. Verleihung der Rechts- fähigkeit an den Hilfsverein für ausscheidende Offiziere in Weimar, Seite 206. — 2 Ministerial- bekanntmachungen, betr. Einziehung von Diphtheric-Serum, Seite 207. — Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der Reinhard-Bardenheuer-Stiftung in Ruhla, Seite 207.. Ministerialbekannt- machung, betr. Bildung eines eigenen Standesamtsbezirks für die Gemeindebezirke Förtha und Epichnellen mit dem Sitz in Förtha, Seite 208. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 208. — Berichtigung, Seite 210. Ministerialverordnung vom 9. Mai 1911, betreffend die Gebühren für behördliche Maßnahmen bei dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen. [47|] Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 24. Februar 1910 setzen wir die Gebühren für die behördlichen Maßnahmen bei Ausführung der Bundesratsverord- nung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichsgesetz- blatt S. 389) wie folgt fest: 1. für die erstmalige Erteilung der Zulassungsbescheinigung a) für Kraftwagen über 10 .6. 15= b) für Kraftwagen bis 10 P. SS. 10 „ e) für Kraftrddenn 29 2. für die Erneuerung der Zulassungsbescheinigung a) für Kraftwaggen 5„ b) für Kraftrdden1 „ 1911 « 32