175 NRegierungsblatt Grohiherzogtum Hachsen. Nr. 32. Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Errichtung eines besonderen Standesamts für den Gemeindebezirk Anterbreizbach, Seite 175. — Ministerialbekanntmachung über die Auslegung von § 236 des GWeimarischen Lerichtskostengesehes vom 25. August 1909, Seite 175. — Ministerialbekanntmachung zur Ausführung des Gersicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911, Seite 176. — Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der WKechts- fähigkeit an die Bullenhaltungsgenosenschaft Großenlupnitz, Seite 176. — Ministerialbekannt- machung über die Perleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuchverein Klings, Seite 177. — Ministerialbekanntmachung über die GWerleihung der Kechtsfähigkeit an den Ziegenzucht- verein Wiesenthal, Seite 177. — Inhaltsverzeichnis aus dem Eeichs-Oesepblat? Seite 177. (Nr. 107.) Ministerialbekanntmachung über die Errichtung eines besonderen Standesamts für den Gemeindebezirk Unterbreizbach. Vom 1. Januar 1914 ab wird der Gemeindebezirk Unterbreizbach aus dem Standesamtsbezirk Pferdsdorf bei Vacha ausgeschieden. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird für den Gemeindebezirk Unterbreizbach ein besonderes Standesamt er- richtet. Weimar, den 26. August 1913. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement der Fustiz. Kotbe. (Nr. 108.) Ministerialbekanntmachung über die Auslegung von § 236 des Weimarischen Gerichts- kostengesetzes vom 25. August 1909. Auf Grund von § 247 des Gerichtskostengesetzes vom 25. August 1909 bestimmen wir in Hinblick auf die Vorschrift in Art. VI des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1909, 1913. Ausgegeben in Weimar am 4. Oktober 1918. 37