141 Regierungsblatt für das Grohherzogtum Sachsen. Jahrgang 1915. Nr. 26. Min S. 14 Inhalt: Gesetz über die Wiederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer. S. 141. — Hsterialverorbnung vom 14. Mai 1915 über die Todesursachenstatistik während des Krieges. (Nr. 88.) Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer. Vom 17. Mai 1915. Wir Wilbelm Ernst, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg rꝛc. ꝛc. verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags was folgt: Untersuchungen gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege wegen Handlungen, die vor der Einberufung zu den Fahnen begangen worden sind, können im Wege der Gnade niedergeschlagen werden. 32 1915. Ausgegeben in GWeimar am 27. Mai 1915.