243 egierungsblatt für das Grohherzogtum Sachsen. Jahrgang 1917. Nr. 69. Inhalt: Ministerialverordnung über Kleie aus Getreide. S. 248. — Winisterialbekanntmachung über die „Richard= und Marie-Schwender-Stistung“. S. 244. — Ministerialbekanntmachung über die „Zachau-Stiftung“. S. 244. — Minnisterialbekanntmachung über die Schonzeit des Dachses. S. 245. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Geseyblatt. S. 245. — Inhalts- verzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.-S. 246. (Nr. 259.) Ministerialverordnung vom 13. November 1917 über Kleie aus Getreide. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Kleie aus Getreide vom 18. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 941) bestimmen wir: I. Zuständige Behörde (§ 6 der Verordnung) ist der Großherzogliche Bezirks- direktor. II. 1. Für das Gebiet des Großherzogtums wird bei dem Großherzoglichen Staatsministerium, Departement des Innern, in Weimar gemäß § 5 der Ver- ordnung ein Schiedsgericht errichtet. 2. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts ist Landrichter Dbr. Kummer in Weimar, Beisitzer sind a) Kaufmann Hermann Haake, Weimar, b) Mühlenbesitzer Hermann Oschatz, Jena, Tc) Gutsbesitzer Leopold Kistritz, Wormstedt, d4) Oberamtmann Moritz Kaufmann, Weimar. 3. Zur Beschlußfähigkeit des Schiedsgerichts genügt die Teilnahme von zwei Beisitzern außer dem Vorsitzenden. 1917. Ausgegeben in Weimar am 4. Dezember 1917. 73