271 Regierungsblatt Großherzogtum Sachsen. Jahrgang 1917. Nr. 76. Inhalt: Ministerialverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit. S. 271. — Ministerialverordnung gegen das Tabakrauchen jugendlicher Personen. S. 272. — Ministerialbekanntmachung über die Zusammensetzung der Kommission zur pharmazeutlischen WVorprüfung für die Fahre 1918, 1919 und 1920. S. 278. — Ministerlalbekanntmachung zur #Qlusführung der Bekanntmachung der Keichsbekleidungsstelle über baumwollene Verband- stoffe vom 1. Dezember 1917. S. 278. — Ministerialbekanntmachung, betreffend den Abergang der Verwaltung der Großherzoglichen Landesbeilanstalten in Sena und der Aufsicht über diese Anstalten auf das Ministerialdepartement des Kultus. S. 274. — Ministerialbekannt- machung über die Einziehung von Diphtherie= und Tetanus. Serum. S. 274. — Ministerial- bekanntmachung über das Inkrafttreten der Deutschen Arzneitaxe# für 1918. S. 275. — Inhaltsverzeichnis aus dem Geichs-Cesetzblatt. S. 276. (Nr. 289.) Ministerialverordnung vom 22. Dezember 1917 über die Einschränkung des Ver- brauchs elektrischer Arbeit. Auf Grund von § 8 der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlen- verteilung vom 2. November 1917 über die Einschränkung des Verbrauchs elek- trischer Arbeit (Reichsanzeiger Nr. 263) wird bestimmt: Als Kommunalverband ist der Verwaltungsbezirk, vertreten durch den Bezirks- direktor als Vorstand, und als Gemeinden sind die Gemeinden im Sinne des Artikel 1 der Gemeindeordnung, vertreten durch den Gemeindevorstand, anzusehen. Weimar, den 22. Dezember 1917. Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Innern. Unteutsch. 1917. Ausgegeben in Weimar am 9. Januar 1918. 81