17 Regierungsblatt Großherzogtum Sachsen. Jahrgang 1918. Jr. 7. Inhalt: Ministerialverordnung über die Teilnahme der Schüler der höheren Lehranstalten und der Seminare an den A#bungen ber militärischen Jugendvorbereitung. S. 17. — Ministerial- bekanntmachung über die Genehmigung der Hilfskasse der Firma Gebr. Ziegler #.-G. in Ruhla. S. 18. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs--Gesetzblatt. S. 18. (Nr. 16.) Ministerialverordnung vom 20. Januar 1918 über die Teilnahme der Schüler der höheren Lehranstalten und der Seminare an den Ubungen der militärischen Jugendvorbereitung. Infolge Höchster Anordnung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird in betreff der militärischen Vorbereitung der Schüler der höheren Lehr- anstalten und der Seminare des Großherzogtums folgendes bestimmt: Neben dem lehrplaumäßigen Turnunterricht sind die Schüler von der Vollen- dung des 16. Lebensjahres ab zur Teilnahme an den Ubungen der militärischen Jugendvorbereitung verpflichtet. Von der Teilnahme an den Ubungen überhaupt und an einzelnen Ubungen befreit aus gesundheitlichen Gründen nur ein amts- ärztliches Zeugnis; aus anderen Gründen ausnahmsweise zu befreien, ist nur die militärische Oberleitung zuständig. Unentschuldigtes Fehlen der Schüler unterliegt, wenn sie die Schuld trifft, der Bestrafung durch die Schule. Die Übungen finden am Nachmittag eines Wochentags statt und sollen wenigstens zwei Stunden dauern. Der Unterricht schließt an diesem Tage 1918. Ausgegeben in Geimar am 2. Februar 1918. 7