Nro. 1. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. —.— — — — “ ee — —- V Montag, den 3. Jannar 1325. K—— — —. —4 —— — ½ — — — — - — Inhalt. Königl. Dekrete. K. Verordnung, die Eriichtung einer Straf-Anstalten-Commissson betreffend. — Ordeus- Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. Verfugungen der Departements. Veklanntmachung, die Errichtung von Corporations= Leihkassen be- trefrud. — Vekanntmackung des Ergebnisses der Preis-Ausgebe über eine neue Gemeinde-Rechnungs-Form. Den Aieesuch der Landes Universität betreffend. — Erfordernisse zur Aufnahme in die Anstalt für Offziers= Z#glinge. . Verfügung, die Bestimmungen betresfend, welche brim Verkauf des von den Weinberg-Besitzern eingelellerten dieslätrigen Weins (von Martini 13:4 bis Georgi# 835) zu beobachten fiud. Dienst.= Erlrdi zung. I1I. Unmittelbare König liche Dekrete. K. Verordnung, die Errichtung ciner Straf-#nstalten-Commission betreffend. Wilhelm, don Gottes Gnaden König von Württemberg. Zu Vollziehung des Art. 40 des Straf- Strafanstalten des Koͤnigreichs eine, unter Edikts vom 17. Juli 1824, (Regierungs= dem Juslzministerium stehende, die Ver- Blatt S. 595), wonach den verschiedenen waltung dieser Anstalten leitende, und die