haupt alle im Jahre 1804 geborne Juͤng- linge, denen keine besondere Ladung zu- kommen sollte, hierdurch oͤffentlich vorge- laden werden. Fuͤr diejenigen, welche nicht erscheinen, wird das Loos durch Andere gezogen, und von Jedem, der es unterlaͤßt, die Befreiung von der Aushebung, die ihm zu statten kommt, entweder selbst oder durch Andere bei seinem Oberamt anzufuͤhren, wird vorerst angenommen, daß er keine Be- freiung anzusprechen habe. Da nun die vorlaͤufige Pruͤfung der Befreiungsgruͤnde den Zweck hat, die Militaͤr-Pflichtigen uͤber das, was ihnen zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschrei- ben, wenn sie, aus Mangel an dieser Be- lehrung, sich an dem ihnen obliegenden Beweise versäumen würden. Stuttgart den 10. Januar 16-5. Kapff. E.) Der Organisations-Vollziehungs-Commission. Die Einsendung der tabellarischen Berichte der Mitglieder vom Schreiber-Stande betreffend. Da die in dem Aufrufe der Organisa- tions-Vollziehungs -Commission vom 22. November v. J. an die geprüften und nicht definitio angestellten Mitglieder vom Schreiber= Stande festgesehte Frist von sechs Wochen zur Angabe ihrer persönli- chen Verhältnisse nunmehr abgelaufen ist; so wird hiemit zu allgemeiner Kennt- niß gebracht, daß vom heutigen Tage an keine dergleichen Eingaben mehr angenom- men werden. Stuttgart den 10. Januar 1875. Maucler. Dienst-Erledigungen. Durch die Beförderung des Sekretärs Gaul ist bei der Regierung des Jart-- Kreises eine Sekretärs-Stelle mit dem normalmäßigen Gehalre von ZBoo fl. in Er- ledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen vier Wochen bei der gedachten Kreis-Regierung zu melden.