katholischen Elementarschulen der Stadt Gmuͤnd. Sein Verhaͤltniß in dieser Eigen- schaft wird besenders bestimmt werden. . 31. Der Vorstand tritt in jedem Monat einmal mit den beiden Hauptlehrern zu- sammen, um den Gang des Unterrichts, den Stand der Disciplin und die Ord- nung des Hauses wahrzunehmen und das Nöthige darüber zu berathen. Die Nebenlehrer nehmen an diesem Zu- sammentritt nur auf besonderes Berufen des Vorstandes Theil. So oft es sich dabel von dem Verhalten und dem Charakter einzelner Semina- risten handelt, sind die beiden Aufseher zu vernehmen. « Der juͤngste Hauptlehrer fuͤhrt uͤber die Verhandlungen ein Protokoll. K. 32. Die Oberaufsicht über die Anstalt liegt dem katholischen Kirchenrath ob. Derselbe wird das Seminar ordentlicher Weise alle drei Jahre nach seinem Um- fang durch besondere Commissarien viftti- ren lassen. Stuttgart den 15. Januar 18:5. Schmidlin. :. Des evangelischen Consistorium. Termin zur Conkurs-Prüfung der evangelischen Schul= Provisoren und Schul, Incipienten. Diejenigen evangelischen Schul-Proviso- ren und Schul-Incipienten, welche sich um Zulassung zur Concurs-Prüfung bei dem ebangelischen Consistorium gemeldet haben, und nicht durch besondere Erlasse zurück- gewiesen worden sind, werden hiemit, und zwar die Schul Provisoren von den Gene- ralaten Reutlingen und Tübingen auf den à7. Januar, die Schul-Provisoren der übrigen Generalate auf den 31. Jannar, die Schul-Incipienten aber von allen Ge- neralaten auf den 7. Februar d. J. hieher berufen, um dieser Prüfung, die an den genannten Tagen Morgens 3 Uhr in dem Consistorial-Gebäude ihren Anfang neh- men wird, sich zu unterwerfen. Sämtliche Dekanate und Schul-Inspektorate haben hievon die betheiligten Personen in Kennt- niß zu seßen. Stuttgart den 15. Januar 18-5. Wachter.