wirthschaftlichen Sinne berechnet seyn. Sie wird nicht blos Gegenstände der sch- nen und bildenden Künste, sondern auch und mit gleichem Rechte die Produkte der technischen Industrie umfassen; sie wird nicht blos dem Höchsten und Schönsten in jedem Industrie-Zweige, sondern auch und mit gleichem Anspruch auf die Aner- kennung ihres innern Werthes den Fabri- katen der mittlern und vergleichungsweise geringern Sorten gedffnet seyn, wenn nur auch diese in ihrer Art vollkommen, und mithin für den größern Verkehr von ent- schiedenem Werthe sind. Denn nicht die Höhe des Verkaufs-Preises, sondern die Güte und Schönheit der Waare im Ver- häl'niß zum Preise bestimmt den Werth der Fabrikate; es gibt keine Kunst, kein Gewerbe, kein Handwerk, das nicht der Vervollkommnung fähig und würdig wäre. Es weroen demnach alle vaterländischen Künstler, Fabrikantee##Hanwerrer eingeladen, an der im April 132y erst- mals wiederkehrenden Ausstellung durch Einsendung gelungener Probenihres Kunst, fleißzes Theil zu nehmen, und diese Ein- sendungen mit einer möglichst genauen Beschreibung der zur Ausstellung bestimm- ten Artikel, der unterscheidenden Merk- male und eigenthümlichen Vorzüge dersel- ben, auch, wo es thunlich ist, wit einem zur Aufnahme in ein stehendes Produkten- Kabinet geeigneten Muster zu begleiten. Sehr erwünscht wird es der Regierung sepn, wenigstens von den ins Große ar- beitenden Fabrikanten und Handwerkern, neben der kaum erwähnten Beschreibung ihrer Fabrikate zugleich nähere Notizen über den Betrieb ihrer Fabrikation in bistorischer, topographischer, statistischer, merkantilischer und technologischer Bezie- hung, über die seitherigen Erfolge ihrer Bemühungen und über die Hindernisse, welche denselben im Wege stehen, zu er- halten, um hievon bei Berathung der Mittot ·. Wege zu Beseitigung der einer weitern Entwicklung der National-In- dustrie entgegenstehenden Schwierigkeiten sachdienlichen Gebrauch machen zu koͤnnen. Stuttgart den 26. Januar 18-5. Schmidlin. :. Des katholischen Kirchenrathe. a) Die dießjährige Dienst-Prüfung der katholischen Gestlichen betreffend. Die Dienstprüfung der katholischen Geist- lich. n für Kirchenstellen ist im laufenden Jahre auf den 14. Juni und die folgenden Tage festgeseßt.