5. 2 7. fällung in die Hälfte der Untersuchungs- und die in zweiter Instanz erwachsenen Kosten, zu viermonatlicher Ar- beitshausstrafe zu verurtheilen sey. Den 1u. December wurde: in der Rekurssache des Kaver Lupfer, von Diepolzhofen, O. A. Leutkirch, das von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 4. Obktober gefällte Erkenntniß in der Haupt- sache bestätigt und Rekurrent wegen thät- licher Widerseßtlichkeit, erschwerter Inju- rien, an seiner Ehefrau verübter Körper- verlehung und weiterer Vergehen, neben Zuscheidung sämtlicher Kosten, unter Einrechnung eines Theiles des erstan- denen Arrests, zu zehenmonatlicher Arbeitshausstrafe verurtheilt. Den r4. December wurde: in der Rekursfache des Scribenten Christian Wolf, von Freudenstadt, der Rekurs gegen das wegen sortgesetter Unterschlagung und anderer Vergehen wider ihn gefällte (S. 32:8 des Reg. Blatts v. J. 1834 enthaltene) Erkennt- niß des Gerichtshofs zu Ulm vom 2½8. April, unter Verurtheilung des Rekur- renten zum Ersahe der Kosten zweiter Instanz, wegen Mangels einer gegrün- deten Beschwerde verworfen. Den :4. December wurde: in der Rekurssache der Marie Rosine 71 Hofmann, von Bächlingen, O. A. Ge- rabronn, das gegen sie von dem Ge- richtshofe zu Ellwangen unterm 16. Sep- tember gefällte, sie wegen nächsten Ver- suchs des Kindsmords und durch ihre Handlungsweise jedenfalls verschuldeter Tödtung ihres Kindes, neben Verfäl- lung in sämtliche Kosten, zu achtjäh- riger Zuchthausstrafe verurtheilende Erkenntniß lediglich bestätigt, auch Re- kurrentin zum Ersaße der Kosten zweiter Instanz für schuldig erklärt. Den 28. December wurde: 3 in der Rekurssache des Regierungs- Kanzlisten Metger zu Ellwangen, das von dem Gerichtshofe zu Ellwangen un- term So. September wider ihn gefällre Erkenntniß in der Hauptsache dahin be- stätigt, daß derselbe wegen nächsten Ver- suchs einer Privat-Concussion, eigen- mächtiger durch Täuschung bewirkter Hinwegnahme von Papieren aus der Verwahrung eines Andern, Injurien und anderer Vergehen, neben Verfäl- lung in einen angemessenen Theil der Untersuchungs= so wie in sämtliche in zweiter Instanz erwachsenen Kosten, zur Entlassung von seiner Stelle und zu dreiwochiger Gefängnißstrafe zu verurtheilen sey.