11. In der Untersuchungssache von dem O. A. Gerichte Besigheim wurde durch Erkenntniß vom 2., eroͤffnet den 6. De- cember, Ernst Schönhut, von Lauf- sen, wegen Vagirens und mehrerer kleiner Betrügereien zu neunmonat- licher Arbeitshaus-Strafe, zum Ersatz des Schadens und der Unterfu- chungs-Kosten verurtheilt. (d. 214. Dec.) 12. In der Untersuchungssache von-dem- selben O. A. Gerichte wurde durch Er- kenntniß vom 27. November, erdffnet den 4. December, der vormalige Ober- Acciser Johann Sandberger, von Bönnigheim, wegen höchst unordentli- cher und nachläßiger Amts= und Rech- nungs-Führung und dadurch verschul- deten Rechnungs= und Kafsen-Rests, neben Unfähigkeits. Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu viermonotlicher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung und zu Be- zahlung der Untersuchungs, Kosten ver- urtheilt. (d. 13. Dec.) 13. In der Antersuchungssache von dem Criminal-Amte S:uttgart wurde durch Erkenntuiß vom #4., eröffnet den 218. December, Jakob Raiser, von Bern- hausen, O. A. Stuttgart, wegen wieder- holten und betrügerischen Bettelns, we- gen mit Mißhandlung verbundener Wl, dersehlichkeit gegen einen Polizeidiener, wegen Lügen, beharrlichen frechen Läug- nens und ungebührlichen Betragens vor Gericht zu siebenmonatlicher Ar- beitshausstrafe, und zum Ersaße der Untersuchungs-Kosten verurtheilt. (d. :. Dec.) 14. In der Untersuchungssache von dem gedachten Criminal-Amte wurde durch Erkenntniß vom 4., eröffnet den 27. De- cember, der unterm :. Oktober wegen Verldumdungen und Injurien zu vier- monatlicher Festungsstrafe verurtheilte Joseph Kitzinger, von Ulm, wegen kleinen Berrugs, Brechung eines Hand- gelübdes und Vagirens mit einem Straf-Jusaße von zwei Menaten belegt und zu Bezahlung der Unterfu- chungs. Kosien verurtheilt. (d. 14. Dec.) 15. In der Untersüchungssache von dem selben Gerichte wurde durch Erkenntniß vom à„#., eröffnet den ½7. December, Ursula Eberhard, von Boll, O. A. Göxpingen, wegen dreier wiederholten Diebstähle, wiederholten Vagirens, An- habe eines falschen Ramens und fre- cher Lügen vor Gericht zu zweijähri- ger Arbeitshausstrafe und einer Züchtigung von 35 Stockstreichen,