128 B.) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck. Seine Königliche Majestät haben Jahren gnaͤdigst zu ertheilen geruht; vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. welches unter Hinweisung auf die K. Ver- dem Professor und Vibliethekar, Pbilipp ordnung vom 25. Februar 1315, Prioi- Buttmann in Berlin, ein Privilegium legien gegen den Bücher-Nachdruck betres- gegen den Nachdruck der siebenten Auflage fend, zur Nachachtung hiemit öffentlich be- seiner griechischen Schul-Grammatik und kannt gemacht wird. der eilften Auflage seiner mittleren griechi- Stuttgart den 1z. Februar 18:5. schen Grammartik auf die Dauer von sechs Schmiolin. :. Des kathelischen Kirchenraths. Den Stand des Interkalar-Fonds der latbolischen Kirchenstellen am 31. März 1824 betreffend. In dem Regierungs-Blatt Lom Jahr 18:1 S. 618 wurde die Entstehungsweise, die Natur und die Verwaltungsform des Inierkalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen des Königreichs bekannt gemacht. Nachdem die Rechnung für 182: geprüft und gutgeheißen worden, so werden unter Beziehung auf die nächst vorgehende Bekanntmachung im Regierungs-Blatt vom Jahr 1335 S. )85 die Ergebnisse derselben und der Stand des Fonds öffentlich dargelegt. Es ist dabei voraus zu bemerken, daß den in der Beilage Nro- verzeichneten zu gering gestellten Kirchenstellen ihre Interkalar.Gefälle zu Verbesserung des Einkommens überlassen wurden, ohne daß sie zum Interkalar-Fonds floßen. Die Interkalar-Fonds-Rechnung liefert folgendes Resultat: I. Grund'stock. A. An Georgi 182:3 waren vorhanden: 1.) Kassen-Vorrath ....... 2.)Nückstände.........2,320si.28kr. Hievon giengen zen 5#7 fl. 17 kr. 1,917 fl. 23 kr.