fuͤr die zweite Aufnahme in diese Anstalten eine außerordentliche Prüfung gehalten wird, bei welcher bie geeigneten Gymnasia- sten des dritten obern Kurses am Montag den 2B. März, und die des zweiten Kurses am Mittwoch den 6. April Vormittags um nUhr auf der Kanzlei des K. katholischen Kirchenrath' zu erscheinen haben. Die im K. 6 der organischen Bestimmun- gen vorgeschriebenen Aufnahms-Gesuche, 145 mit den erforderlichen Belegen und dem Beiberichte, sind vorher einzuschicken, oder diesmal wenigstens mitzubringen. Rücksichtlich der Termine für die Nuf- nahms-Gesuche und Prüfungen der zwei nächsten Kurse sowohl im laufenden Jahr als fortan bleibt es bei der Vorschrift &.6 der organischen Bestimmungen. Stuttgart den 1. März 18-5. Camerer. 5. Des Studienraths. Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge. In Folge der in diesem Monat vorge- nommenen Prüfungen für das akademische Studium höherer Missenschaften sind we- gen unz der Kenntnisse vom Studium der evangelischen Theologie 1o, von dem der Rechts-Wissenschaft 4, von dem der Medicin 6, von dem der höhern Chirurgie 3, von dem der Kameral- Wissenschaft :, von dem der VForst- Wissenschaft = vor der Hand zurückgewiesen, folgende 33 aber zu aka- demischen Studien ermächtigt worden: Zum Studium der evangelischen Theologie ausserhalb des Seminars: 1) Carl August Fischer, Sohn des ver- storbenen Saifensteders in Tübingen. à) Christoph Friedrich Martin, Sohn des verstorbenen Goldarbeiters in Giengen. 5) Johann Georg Werner, Sohn des Stiftungs-Pflegers in Bondorf. Zum Studium der Rechts-Wissen- schaft: 1) Ernst Heinrich Haßler, Sohn des Stadtraths in Ulm. #) Albert Heß, Sohn des verstorbenen Cameral-Verwalters in Neuenstadr. 5) Friedrich Kaußler, Sohn des Pfar- rers in Oberroth. 4) Carl Ludwig Kretschmar, Sohn des Ober-Tribunalraths, Oberamts-Rich- ters in Rottenburg. 5) Ludwig Muff, Sohn des Regierungs- Raths, Ober-Amtmanns in Ulm. 6) Johann Repomuk Wocher, Sohn des Schultheißen in Neutrauchburg.