147 B.) Des Kriegs-Departements: Des Koͤnigl. Kriegs-Raths. Die Anzeige vom Ableben- von Invaliden und Medaillen-Beneßiziaten betreffend. Die öftere Unterlassung der unter dem auf die diesfällige Verordnung wiederholt 3. December 1go6 (Staats= und Regie= und mit dem Anfügen aufmerksam zu rungs-Vlatt S. 6::) den Königlichen machen, daß von dem Tode beurlaubter Oberämtern lehtmals in Erinnerung gee Ehren-Invaliden auch dem Invaliden= brachten berichtlichen Anzeige von dem Ab= Corps-Commando zu Comburg Kenntniß leben von Invaliden und Medaillen-Be= zu geben sey. nefiziaten gibt der unterzeichneten Stelle Stuttgart den 3. März 18-5. Veranlassung, die Königlichen Oberämter v. Hügel. C.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Belobung des Cameral-Verwalters Scholl zu Marbach. Seine Königliche Majestät haben führung und insbesondere mit seinen eifri- aus Veranlassung der bei dem Cameralamt gen Bemühungen um Beförderung der Marbach vorgenommenen gewöhnlichen Gefäll = Ablosungen zu erkennen geben Amts-Visttation dem Cameral-Verwalter lassen. Scholl daselbst, welcher sich auch bei seinem Zufolge höchster Entschließung vom 2e. vorgerückten Alter mit Eifer und Thütig= Februar d. J. wird solches hiemit bekannt beit seinem Amte widmet, Höchst Dero gemacht. Zufriedenheit mit seiner geregelten Amts- Stuttgart den z3. Februar 1825. Weckherlin. Dienst-Erledigungen. Durch die Pensionirung des Vorstehers Ober-Lehrers in der Taubsiunmmnen= und und Hauptlehrers Alle ist die Stelle eines Blinden-Anstalt in Zmünd erledigt wor-