148 den. Mit dieser Stelle, von welcher das Amt des Vorstehers getrennt worden, ist nach hoͤchster Entschließung ein Gehalt von 400 fl. in Geld, sechs Klaftern Holz und freier Wohnung im Gebaͤude der Anstalt verbunden. Die amtlichen Obliegenheiten des Oberlehrers bestehen außer der speciellen Aufsicht uͤber die Zoͤglinge und der vor- zuͤglichen Mitwirkung zu ihrer Erziehung, in dem Unterrichte der obersten Classe in den gewoͤhnlichen Schulfaͤchern, und, wenn das Bedürfniß es erfordert, in Real-Kennt- nissen; dann in Unterweisung der Blinden in der Musik. Versteht derselbe das Zeich- nen, so erscheint dieses als eine empfehlende Eigenschaft. Ueberdieß hat der Ober-Lehrer vorzugsweise die Schulamts-Candidaten in die Methode des Taubstummen-Unterrichts einzuleiten, überhaupt aber alle Verrichtun- gen zu übernehmen, die das Wohl der Ar- stalt fordert. Die Bewerber habern sich inner- halb drei Wochen bei der Oberaufsichts-Com- mision der Taubstummen= und Blinden-An- stalt in Stuttgart schriftlich in der gewöhn- lichen Form zu melden, ihre Personalien genau anzugeben und sowohl ihre Prü- fungs-Zeugnisse als die ihrer dermali- gen Aufseher und Vorgesehten über ihre Lehrgeschicklichkeit und sittliche Aufführung beizuschließen. Vorzugsweise werden solche Bewerber berücksichtigt werden, welche sich schon mit dem Unterrichte der Taubstum- men beschäftigt und ihre Lehrgeschicklichkeit durch glücklichen Erfolg, so wie ihre sittlich religidse Gestunung in der Behandlung die- ser Unglücklichen erprobt haben. Die Vewerber um die erledigte Pfarrei Schüzingen, Didcese Knittlingen, mit 340 Kirchen Genossen, und einem auf 700 fl. nach Etats-Preisen berechneten Einkommen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die Bewerber um die erledigte evange- lische Stadt= Pfarrei Heubach, Diöcese Vale,, welche mit Einschluß von zwei Fi- lialien rz16 Kirchen-Genossen zählt, und deren Einkommen auf goo fl. nach Etats- Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Confi= storium zu melden. Die Zehenten find auf sechs Jahre verpachtet- Die Bewerber um das erledigte evange- lische Diabonst Münsingen, dessen Ver- hältnissein dem Reg. Blatt vom Jahr 13-:1, S. 543 beschrieben sind, haben sich inner- halb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Schruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.