oͤffentlichen Lehrstunden verbunden. Die Lehrfaͤcher sind die nach den bestehenden allgemeinen Normen bei obern Gymna- sien zu behandlende; demnach lateinische und griechische Philologzie, hebraͤische und deutsche Sprache (überall mit der Lei- tung und Correktur schriftlicher Ausar- beitungen der Schüler), die Anfangs-- Gründe der philosophischen Wissenschaften, Religion, Rhetorik, Geographie, Ge- schichte, Mathematik, Physik und Natur- Geschichte. Die einzelnen Lehrfächer wer- den unter die einzelnen Lehrer, je nach Beschaffenheit ihrer besondern Befähigung vertheilt werden; jeder Bewerber um ei- nes dieser Professorate hat daher in seiner Eingabe auch namentlich anzuführen, für welche Lehr-Gegenstände er sich für ge- eignet halte. Da der Unterricht in der französischen Sprache in Lehrsiunden, für welche eine besondere Belohnung ausgesett ist, von Professoren des obern Gymna- siums, oder sonstigen Lehrern ertheilt wird, so haben die Bewerber um die Professo- rate, welche zu Uebernahme eines Theils des französischen Sprach= Unterrichts be- fähigt und geneigt sind, hievon in ihren Eingaben ebenfalls die erforderliche Er- wähnung zu thun. Neben der angezeigten Anzahl von öf- fentlichen Lehrstunden haben die Profes- 456 soren am obern Symnasium sich auch den- jenigen Besorgungen zu unterziehen, wel- che ihnen in Veziehung auf die Bedürf- nisse des Ganzen der Lehr-Anstalt, z. B. in Beziehung auf Dleciplin, auf Besor- gung der Verweserei bei Verhinderungen von Collegen rc. nach diesfallsigen beson- dern Bestimmungen aufgetragen werden. Insbesondere haben auf diese Weise die- jenigen Lehrer, welche katholische Geist- liche sind, die Obliegenheit, an der Befor- gung der Gottes--Dienste, welche für die Schüler des Symnastums angeordnet wer- den, Theil zu nehmen. Dle Besoldungen bestehen in folgendem: Für das zweite Professorat (das erste ist mit dem Rektorat verbunden) 850 fl. Geld aus der Staats-Kasse und der Ge- nuß eines Amts-Hauses nebst dazu gehö- rigen Garten. Für das dritte ebenfalls 350 fl. Geld aus der Staats-Kasse nebst dem Genuß des seitherigen Beneficiat= Hauses zu den drei Königen und dazu gehdrigen Garten; dieser Genuß übrigens unter der Oblie- genheit, wochentlich eine Stiftungs-Messe zu lesen. Für das vierte 350 fl. Geld aus der Staats- Kasse und für das fünfte gleich- falls 350 fl. Geld bei der Stiftungs-Ver- waltung in Ehingen. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.