Besitzer zu zweckmaͤßigerer Behandlung des Weinbaues und der Wein-Zube- reitung vom 16. Oktober 1334 (Reg. Blatt von 1824, S. 846) bei schickli- chen Anlaͤssen zu erneuern und dabei 508 Zehent-Freiheit zu erklaͤren, daß diese, da wo der Staat den Zehenten bezieht, je nach den Umständen auf 4—6 Jahre, vom ersten Ertrags-Jahre an gerechnet, werde ertheilt werden. besonders in Ansehung der für eine ver- Stuttgart den 35. September 1835. besserte Weinberg-Anlage zugesagten Weckherlin. Dienst-Erledigung. Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Oberamt Ravensburg, wel- ches in der ersten Besoldungs, Elasse steht, haben ihre Gesuche innerhalb vier Wo- chen bei der Regierung des Donau-Krei- ses einzureichen.