2) bei Arrestsachen, insofern der Arrest erkannt ist; 14) bei Rechts= Streitigkeiten über Ali- mente, wenn diese zuerkannt sind. Ein Erkenntniß auf Eröffnung des förm- lichen Concurses kann nur im Wege des Recurses binnen dreißig Tagen bei dem Ober-Tribunal angefochten werden. Durch Ergreifung dieses Recurses wer- den die zur Sicherheit der Gläubiger er- forderlichen Verfügungen nicht gehemmt oder aufgehoben. Abschnitt U. Von den Förmlichkeiten der Appellation zund dem Appellations-Verfahren. #. 11. Ole Berufung an das Ober-Tribunal tgeschieht bei dem Fürstlichen Appellations- Gericht entweder unmittelbar nach erfolgter Kundmachung des beschwerenden Erkennt- alsses mündlich zum Protokoll, oder schrifr- lich mittelst einer zu übergebenden An- zeige. Hierbei ist die Parthei nicht verbunden, ihre Beschwerden auszudrücken. K. 17. Der Termin zu Einlegung der Berufung ist auf zehen Tage, von der Bekanntma-= chung des Erkenmtisses an, festgesebt, wo- bei der Tag der Publikation nicht eingerech- net wird. Dieser Termin ist unerstrecklich; die Versäumniß desselben zieht den Verlust des Rechtsmittels nach sich. Eine bloße Protestation gegen das Ur- theil ist nicht als Appellation zu betrachten. . 13. Wenn das beschwerende Erkenntniß der Orte selbst, sondern an dem Orte ihres Aufenthaltes durch schriftliche Zustellung Publicirt wird; so ist von dem Fürstlichen Appellations-Gerichte die Gerichts-Stelle, in deren Bezirk der Aufemhalts-Ort der Parthei liegt, um die Publikation und Insinuation des Urtheils, und um deren #ordnungsmäßige Bescheinigung zu den Akten anzugehen. Bel dieser Gerichts-Stelle kann von der sich beschwert erachtenden Parthei die Ap- Hellation binnen der Nothfrist von zehen Tagen mündlich eingelegt werden. Das dar#- ber von der Gerichts-Behörde auszustellen- de Certifikat muß jedoch binnen zwanzig Tagen, von dem Tage nach der Publikation des Urtheils an gerechnet, dem Fürstlichen Appellations= Gerichte durch die appelli- rende Parthei vorgelegt werden. Bei Versämmung dieser unerstrecklichen Frist wird die Appellation für desert an- gesehen.