5.) Die Civil-Festungs-Straf- Anstalt zu Hohen-Asperg. In dleselbe werden diejenigen männlichen Sträflinge gebracht, welche nach Maß- gabe des Art. 12 des Straf-Edikts zur Festungsstrafe ersten oder zweiten Grades verurtheilt worden. 4I.) Der nach eben diesem Art. erkannte Festungs-Arrest wird, wle bisher so auch fortan auf der Festung Ho, hen-Asperg abgebüßt. In Folge dieser neuen Einrichtun- gen treten nunmehr 5.5) die Art. 8, 9, 1c. 15—25. 29—31. 40 —45. 61 des Stras-Edikts (vergl. Art. 66) ihrem ganzen Inhalte nach in Wirksamkeit. 5o) Termine zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre. Dtejen#gen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der öffentlichen Aufforderung vom 1. Juni d. J. (Reg. Blatt S. 380) sich zu der zweiten Dienst-Prüfung ange- meldet, und, nach erfolgter Zulassung zu derselben, ihre Probe-Arbeiten in der fest- gesehten Frist übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß im Monat November d. J. ihre Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal vorgenommen werden wird und sie dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben. Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären und Candidaten: Ebensperger, .Gold, Kraus, Freiherr v. Raßler, v. Wechmar, Maucüler. Miller, Probst, Ober-Justiz= Sekretär, Thon, Zaiser. Die zweite Abtheilung aus den Refe- rendä#ren und Candidaten: Glocker, Günzler, Hezel, v. Schott, D. Tafel, D. Kloß, Gentner, Ober-Justiz= Se- kretär, mfizer, Justiz-Ministerkal- Se- kretär, Benzinger, Rast. Die Referendare und Candidaten der ersten