44 haltung der oberamtsgenchtlichen Gefängnisse, so wie auf die ökonomischen Bedürf, nisse der Gefangenen betrifft, so findet bei derselben eine gleiche Befreiung nicht Statt, sondern es ist hiefür die Bezahlung des Postporto nach Maßgabe der in der Verordnung vom 29. März 19 -: gegebenen Vorschriften zu leisten. Stuttgart den 38. December 2325. Maucler. Schmidlin. C.) Des Departements des Innern: 1. Des katholischen Kirchenraths. Den Stand des Interkalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen am 31. März 1835 betreffend. In dem Regierungs-Blatt vom Jahr 1321, S.318, wurde die Entstehungsweise, die Natur und die Verwaltungsform des Interkalar-Fonds der katholischen Kirchen- stellen des Kdnigreichs bekannt gemacht. Nachdem die neueste Rechnung für 1323 geprüft und gutgeheißen worden ist, so werden, unter Beziehung auf die nächst vorgehende Bekanntmachung im Regie- rungs-Blatt vom Jahr 1835, S. 1238, die Ergebnisse jener Rechnung und der Stand des Fonds bffentlich dargelegt. Zum Voraus ist zu bemerken, daß auch wieder im besagten Jahre den, in der Beilage! verzeichneten, zu gering gestellten Kirchenstellen ihre Interkalar-Gefälle von 1633 zur Verbesserung des Einkommens überlassen wurden, ohne daß sie zum Inter- kalar-Fonds floßen. Die Interkalar-Fonds-Rechnung von 1632 liefert folgendes Resultat: I. Grundstocck. A. Am 31. März 13:4 waren vorhanden: 1.) Kassen-Vorrath. ).7 2.) Rückstäde 8)y5 fl. 35 kr. Hievon konnte eingebracht werdeen Rest. 673 fl. 353 kr. 4, Sob fl. 23 kr.