4or# Zu Examinatorien über Pandecten sind bereit Prof. D. v. Malblanc, Prof. D. Lang und Privat-Docent Lang. Geschichte des römischen Rechts trägt vor Privat-Docent Lang. Deutsches Privat-Recht nach Mittermaiers Grundsäße des gemeinen deut- schen Privat-Rechts, zte Ausg., Prof. D. Rogge, um 3 Uhr. Lehn-Recht, nach seinem Grundrisse zu Vorlesungen über das deutsche Lehn- Recht, Tüb. 1326, und Böhmers Lehrbuch von 3—4, Prof. D. Michaelis. Gemeines und Wörttembergisches Handels= und Wechsel-Recht wird auf Verlangen zwei oder dreimal wöchentlich Derselbe vortragen. Gemeines deutsches und Württembergisches Staars-Recht, nebst den Grundsäßen des Polizei= und des Staats-Cameral-Rechts Ebender- selbe, mit Beziehung auf sein Corp. jur. publ. German. acalem., Tüb. 1325, sechs- mal wöchentlich, um 10 Uhr. Gemeines deutsches und Württembergisches Staats-Recht, Prof. D. Mohl, nach seinem Grundrisse des Württembergischen Staats= Rechts, Tüb. 1834, und Rudharts Lehrbuch, fünf mal wöchentlich, um 10 Uhr. Geschichte des deutschen Rechts, Prof. D. Rogge, um : Uhr. Deutsche Staats= und Rechts-Geschichte wird auf Verlangen Ober- Justiz-Assessor D. Wächter viermal wöchentlich um 5 Uhr oder in einer andern. gelegenen Stunde vortragen. Das gemeine deutsche und Württembergische Straf-Recht Prof.“ D. Wächter, nach seinem Lehrbuch, fünfmal wöchentlich, um 5 Uhr. Das gemeine und Württembergische Kirchen-Recht der Katholiben und Protestanten, Prof. D. Scheurlen, nach seinem Grundrisse, Tüb. 1835, um 8 Uhr. Dus Württembergische Privat-Recht Prof. D. v. Malblanc um. 2 Uhr. Das Württembergische Pfand-Recht Prof. D. Michgelis zweimal wöchentlich. Cloil-Proceß, mit oder ohne Ausarbeitungen, ist Prof. D. v. Malblanc. bereit vorzutragen. —