151 Nro. 16. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. » Inhalt. Königl. Decrete. K. Verordnung, den mit Hohengollern= Sigmariugen abgeschlossenen Jurisdletions-Wer- trag betreffend. « « Dienst-Erledigungen. Unmittelbare Königliche Deket e: Königliche Verordnung, den mit Hohenzollern= Sigmaringen abgeschlossenen: Jurisdiktions= Vertrag betreffend. Wilhelm, von. Gottes Gnaden König von Wuürttemberg: Nachdem mit der Fürstlich Hohenzollern= Sigmaringenschen Regierung über die' Festsetzung der gegenseitlgen Juriediktions-Verhältnisse Unterhandlungen eingeleitet worden sind, und hlenach nunmehr eine umfassende Uebereinkunft zwischen beiden Regierungen über jenen Gegenstand zu Stande gekommen, auch solcher von Uns die Genehmigung ertheilt worden ist; so verfügen und verordnen Wir, daß der