25 b) Bekanntmachung, den Uebertritt der Referend ire zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu Oberamts- Gerichten betreffeud. Diejenigen Referendär: zweiter Classe, welche nach der Verfügung vom 19. Juli 3a7 (Reg. Blatt S. 307) die erste Hälfte ihres Dienst-Probe-Tahres bei den K. Ge- richtshöfen erstanden haben, werden hiemit für die zweite Hälfte des Probe-Jahrec den hienach benannten Oberamts-Gerichten zugetheilt: 1) der Referendir Rödinger dem Oberamts-Gerichte Künzelsauz 2) der Referendär Schmid dem Oberamts-Gerichte Ravensburg; 5) der Reserendär v. Reinhard dem Scadt-Gerichte Stuttgarr; 4) der Referendär Camerer dem Oberamts-Gerichte Brackenheim; 5) der Referendär Dür dem Oberamts-Gerichte Mergentheim; 6) der Referendär v. Mögling dem Oberamts-Gerichte Ludwigsburg; 7) der Referendir Hammer dem Oberamts-Gerichte Oehringen; 3) der Referendär Walther dem Oberamts-Gerichte Hall; 9) der Referendär Burger dem Oberamts-Gerichte Gerabronn; 10) der Referendär Sting dem Oberamrs-Gerichte Tübingen. Die vorbenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Oberamts-Gerichten acht Tage nach dem Ablaufe der ersten Hälfte ihres Probe-Jahres ihre Funktionen anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritte gewärtigt. Stuttgart den 26. Januar 1828. Maucler. Uc) Das Resultat der Concurs-Prüfung der Rechts-Candidaten im Monat December 1627 betreffend. Zu der nach der Bekanntmachung vom 16. Obtober 1337 (Reg. Blatt S. 330) auf den Monar December desselben Jahres angeordneten Concurs-Prüfung sind zehn Rechts-Candidaten zugelassen worden, von welchen Einer im Verlaufe der Prüfung von Fortsehung derselben wieder abgestanden ist. Die übrigen neun Candidaten wur- den dagegen für befähigt erkannt, die praktische Dienst-Laufbahn als Referendäre zweiter Classe anzutreten, und zwar haben erhalten: