34 B) Des Kriegs-Departements: Des Kriegs-Ministerium. Termin zur Prüfung für die Aufnahme in die Offiziers-Bildungs= Anstalt. * Die Prüfung derjenigen Jünglinge, welche sich dieses Jahr um Aufnahme in die Offiziers-Bildungs-Anstalt melden wollen, wird Dienstag den :. März dahier Statt finden. Die Vewerber haben sich den Tag zuvor Vormittags 9 Uhr in der Kanzlei des Kriegs-Ministeriums persdnlich anzumelden; :4 Tage früher aber folgende Zeugnisse einzusenden: 1) die Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung; a) ein ärztliches Zeugniß, daß sie einen gesunden und fehlerfreien Körperbau haben; 5) einen Taufschein, um nachzuweisen, daß sie das sechszehnte Lebenojahr zurück- gelegt und das siebenzehnte nicht überschritten haben. Nur ausnahmsweise bonnen Jünglinge von unverbennbarer frühzeitiger Ent- wicklung und von erwiesen vorzüglich geistiger Ausbildung schon nach zurück- gelegrem fünfzehnten Jahre aufgenommen werden. 4) Ein Zeugniß, daß sie eine jährliche Zulage von wenigstens 750 fl. erhalten. Die Erfordernisse, welchen sie bei der Prüfung selbst in wissenschaftlicher Hinsicht entsprechen müssen, finden sich in der Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums vom :. August :1326 (Reg. Blatt S. 358) zusammengestellt. Stuttgart den 5. Februar 1328. Franquemont.