59t sodann der Amts-Richter Schabell zu Bartenstein, — — — v. Nom zu Scheer, und der Oberamts-Gerichts-Verweser, Abtuar Hammer zu Eßlingen. Was auf Seiner Königlichen Majestät besondern Befehl mit dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß außer den hievor genannten 23 Gerichts- Bezirken noch in do weiteren die Pfand-Einführungs= Geschäfte theilweise vollendet und solche nur in den Oberamts-Bezirken BVacknang, Heilbronn, Stuttgart, Weins- berg, Ragold, Nürtingen, Tübingen und Neresheim noch nicht bis zur Bekannt- machung der vollständigen Bereinigung einzelner Gemeinderaths-Bezirke gediehen sind. S.tuttgart den 5. Februar 1826. Maucler. 8) Des Departements des Innern. . Des katholischen Kirchenraths. a)Aumeldungsfrist für die Aufnahme in das katholische Schullehrer= Seminar. Diejenigen katholischen Schulamts-Candidaten, welche die Vorbereitungs-Zeit bei den aufgestellten Préparanden-Lehrern im Mai d. J. vollenden, und nun in das ka- tholische Schullehrer-Seminar zu Gmünd aufgenommen zu werden wünschen, haben ihre Eingaben nach KF. 12 der organischen Statuten für dieses Seminar vom 15. Januar 1325 (Reg. Blatt S. 22) und nach den weiteren Bestimmungen der Vorladung vom auo. Februar 132- (Reg. Blatt S. 31) im Monat März an den katholischen Kirchen- rath einzuschicken. Später einkommende Bittschriften bleiben unberücksichtigt. Stuttgart den 31. Januar 33a3. Camerer. b) Anmeldungsfrisi für diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrerstande widmen wollen. Diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrerstande zu widmen gedenken, haben ihre nach der Vorschrift vom :3. März 1825 (Reg. Blatt S. 168,