41 Nro. 8. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Samstag, den 16. Februar 18336. Inhalt. Koͤnigl. Dekrete. Relrutirungs: Gesetz. Verfugungen der Departements. Verfuͤzung, das Einstehen der Exrkapitulanten bei der diesjaͤhrigen Aushebung betreffend. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Rekrutirungs-Gesetz. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem Wir Uns bewogen gefunden haben, das unter dem -. August 1819. verkündete Rekrutirungs-Gesetz einer Revision zu unterwerfen; so verfügen und ver- ordnen Wir nach Anhdrung Unsers Geheimen-Raths und mit Zustimmung Unse- rer getreuen Stände, unter Aufhebung gedachten Geseßes, wie folgt: Erster Titel. Von der Ergänzung des Militärs überhaupt. Art. 1. Das Württembergische Militär wird durch Aushebung ergänze, so weit der Ein- tritt von Fxeiwilligen hiezu nicht hinreicht.